In Chile wird die Teilung ländlicher Grundstücke formell vom Landwirtschafts- und Viehzuchtdienst (SAG) gemäß geltender Gesetzgebung zertifiziert.
Die Eigentumstitel und Eintragungen werden im zuständigen Grundbuchamt (Conservador de Bienes Raíces, CBR) der jeweiligen Gemeinde registriert.
In Chile gilt das in der Verfassung verankerte Prinzip der Rechtsgleichheit, sodass die Rechtsordnung beim Erwerb von Grundeigentum nicht zwischen Chilenen und Ausländern unterscheidet.
Ausländische Käufer benötigen keinen Wohnsitz in Chile, um Immobilien zu erwerben; erforderlich ist lediglich die Beantragung einer Steuernummer (RUT) beim Finanzamt (SII) und die Benennung eines steuerlichen Vertreters mit Wohnsitz in Chile.
Über das Kontaktformular können Sie den offiziellen Teilungsplan, topografische Daten und die verfügbare Dokumentation anfordern.